ABG
INSPIRE GmbH - Reisevermittlungsbedingungen
Terminalstr.18
85356 München
E-Mail:travelcentive@travelbyinspire.com
Geschäftsführer: Richard Buxton
Handelsregister: München HRB 294414
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der INSPIRE GmbH (im weiteren INSPIRE genannt) zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie gelten nur für die Vermittlungsleistung der INSPIRE und haben keinen Einfluss auf die Reisebedingungen der vermittelten Leistungen.
1. Vertragsverhältnis zum Kunden
2. Vertragsschluss
3. Bestätigung und Reiseunterlagen
4. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers,
5. Informations-Pflichten des Reisevermittlers
6. Serviceentgelt
7. Stornierung und Umbuchung
8. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden
9. Streitbeilegungsverfahren
10. Haftung des Reisevermittlers
11. Datenschutz
12. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
1. Vertragsverhältnis zum Kunden
INSPIRE tritt in den auf der Website gekennzeichneten Angeboten ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen auf. Im Falle einer Buchung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. lokalem Leistungsträger zu Stande.
1.1. Für den von INSPIRE vermittelten (Reise-) Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter/ Leistungsträger sind allein die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/ Leistungsträgers anwendbar. Diese sind vor der Reisebuchung bei INSPIRE einsehbar und werden durch den Kunden bei Vornahme einer Buchung wirksam in den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger einbezogen. Bei der Vermittlung touristischer Einzelleistungen, wie z.B. Flugleistungen, Mietwagen, Hotelübernachtungen, Ausbildung, Schulung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen örtlichen Leistungsträger wie Touranbieter, Ausbildungsunternehmen, Transportunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer. Im Luftverkehr gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Luftverkehrsgesellschaft, die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des Montrealer Übereinkommens und der EU- Fluggastrechteverordnung.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Der Vermittlungsauftrag erfolgt in der Regel durch Absenden des Buchungsformulars auf der Webseite von INSPIRE. Er kann jedoch auch schriftlich, per Email oder Telefax, telefonisch oder in Textform erteilt werden. Mit der Buchung bei INSPIRE kommt zwischen dem Kunden und INSPIRE ein Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen und/oder mit der Reise in Verbindung stehender Dienstleistungen Dritter als Geschäftsbesorgungsvertrag bei einem bestimmten Reiseveranstalter / Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln, zu Stande.
Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit INSPIRE, als dem Reisevermittler, ausdrücklich kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet.
Die Durchführung der Reise als solche gehört daher nicht zu den Vertragspflichten von INSPIRE.
2.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von INSPIRE ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung und § 651 k BGB.
3. Bestätigung und Reiseunterlagen
3.1 Die vom Reiseveranstalter/ Leistungsträger ausgestellten Reiseunterlagen versendet INSPIRE an die in der Buchungsanfrage angegebene Adresse. Die Unterlagen werden in Textform (E- Ticket/ E-mail) ausgestellt. Nach Erhalt der Buchungsunterlagen ist der Kunde verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, INSPIRE über für den Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung von INSPIRE bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von INSPIRE entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.
3.3 Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung entweder durch INSPIRE als Reisevermittler oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet.
3.4 Bei Linienflügen werden nur noch ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) ausgestellt. Die Buchung von Linienflügen ist nur mit Kreditkarte möglich. Verloren gegangene Tickets werden gemäß den jeweiligen Richtlinien der betreffenden Fluggesellschaft ersetzt. Für
Ersatz-Tickets werden die jeweils geltenden Entgelte der Fluggesellschaften erhoben. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass insoweit ein geringerer Aufwand entstanden ist.
INSPIRE weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten beruht, keine Wirkung entfaltet, sofern der vereinbarte Reisepreis erkennbar und signifikant von dem tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.
4. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers
4.1 Die vertragliche Leistungspflicht von INSPIRE als Reisevermittler besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung und Information sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen/Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
4.2 Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des jeweiligen Anbieters. INSPIRE gibt keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen, die INSPIRE durch Dritte (Reiseveranstalter/Leistungsträger) zur Verfügung gestellt werden.
4.3. INSPIRE erfüllt im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und wird dem Reisenden das jeweils richtige Formblatt aushändigen bzw. ihn entsprechend der Buchungssituation informieren.
4.4. Soweit INSPIRE Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird INSPIRE den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen bzw. ihn entsprechend der Buchungssituation informieren.
Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird INSPIRE für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen, soweit INSPIRE Kundengelder entgegennimmt
5. Informations-Pflichten des Reisevermittlers
5.1 INSPIRE unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist oder eine gesetzliche Informationspflicht besteht. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere INSPIRE als Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen.
5.2 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann INSPIRE ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
5.3 Besteht keine deutsche Staatsangehörigkeit, ist der Reisende verpflichtet, dies
INSPIRE als dem Reisevermittler mitzuteilen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche, diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen (Botschaften/Konsulaten) verweist.
5.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeilicher Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
5.5 INSPIRE ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Eine weiter gehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
5.6 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist INSPIRE ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet und führt keine Beschaffung der Dokumente durch.
5.7 INSPIRE haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang.
6. Serviceentgelt
6.1 INSPIRE erhebt bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer vermittelten touristischen Einzelleistung ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für die getätigten Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Das Serviceentgelt für Kunden wird individuell vereinbart. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden bei Flugbuchungen separat wie folgt ausgewiesen.
- €50 Stornierungsgebühr pro Person zuzüglich der Gebühren des Veranstalters.
-
€50 Änderungsgebühr pro Buchung für jede Änderung, zuzüglich der Bedingungen des Veranstalters.
6.3 Das Serviceentgelt wird auch bei einer Umbuchung, einem Namenswechsel, einem Rücktritt oder der Gestellung eines Ersatzreisenden einer Pauschalreise in Höhe von 50,-€ pro Geschäftsvorfall berechnet. In diesen Fällen können zudem weitere vom Reiseveranstalter/Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom INSPIRE ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung der Verkehrsträger) anfallen.
6.4 Dem Anspruch von INSPIRE auf das Serviceentgelt kann der Kunde Ansprüche insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten seitens INSPIRE ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder INSPIRE aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
7. Stornierung und Umbuchung
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Stornierung), wobei jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträger Stornogebühren anfallen können.
7.2 Die Möglichkeiten und Abwicklung einer vom Kunden gewünschten Umbuchung richten sich ebenfalls nach den Reise- bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters
/ Leistungsträgers, in denen Gebührenregelungen für Umbuchungen enthalten sein können. Soweit die Möglichkeit einer Umbuchung nicht ausdrücklich im gewählten Tarif oder der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots benannt ist, ist die Umbuchung ausgeschlossen. Soweit vereinbart, können für einzelne Leistungen inkl. Auskunftsleistungen zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen.
7.3. Stornierungen und Umbuchungen müssen gegenüber dem Reiseveranstalter / Leistungsträger erfolgen. Wenn der Kunde sich mit einem Stornierungswunsch an INSPIRE wendet, damit diese die Stornierung an den Reiseveranstalter / Leistungsträger weiterleiten soll, dann muss die Stornierung/ Umbuchung schriftlich in Textform eingereicht werden (per Post, Email oder Fax). Es ist vom Kunden in jedem Fall der vollständige Name und die Buchungsnummer anzugeben. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung beim Reiseveranstalter / Leistungsträger innerhalb der üblichen
Geschäftszeiten des Reiseveranstalters / Leistungsträgers.
8. Pflichten von INSPIRE bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen
8.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Reiseveranstalter / Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von INSPIRE auf die unverzügliche Weiterleitung der Reklamation.
8.2 INSPIRE hat weder die Pflicht, noch ist es gestattet, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter / Leistungsträger zu beraten, z. B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. INSPIRE verweist insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Reiseveranstalter / Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrt- Bundesamtes http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und Gepäckschäden.
9. Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
INSPIRE nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil, weist aber für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10. Haftung von INSPIRE
10.1 Soweit INSPIRE eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet INSPIRE bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit INSPIRE gem. § 651 a BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
11. Datenschutz
11.1 Die Verwendung der INSPIRE zur Vertragserfüllung überlassenen Daten steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). INSPIRE setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um sämtliche Daten gegen
zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff durch unberechtigte Personen bestmöglich zu schützen. Gemäß der technischen Entwicklung werden diese Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich optimiert.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und INSPIRE als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Im Falle von Klagen gegen INSPIRE als Reisevermittler ist der Gerichtsstand ausschließlich der Ort des Firmensitzes. Für Klagen von INSPIRE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand April 2025